Kreuzungsbereich K 28/101 wird gesperrt – die Gemeinde bittet weiterhin um Verständnis der Anwohner
Die Baumaßnahme der Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen, einschließlich der Nebenanlagen und des kompletten Ausbaus der vorhandenen Fahrbahn inklusive Unterbau ist eine zweifelsfrei große Baumaßnahme, welche zum Bedauern aller Beteiligten ein großes Zeitfenster erfordert. Das Bokensdorfer Ortsschild. © Pressestelle der Samtgemeinde
Um die Bauzeit zu verkürzen, ist eine Durchführung der Arbeiten bei alternativen Arbeitsmodellen bereits aus lärmtechnischen Gründen innerhalb einer Ortslage nicht möglich. Dazu käme eine finanzielle Mehrbelastung, die außer Verhältnis stehen würde. Außerdem wären erfahrungsgemäß die Straßenbaufirmen gar nicht in der Lage, eine derartige Arbeitsleistung zu erbringen.
Der dritte Bauabschnitt Kreuzungsbereich K 28/101 muss aus Bauablauf- und Bauzeitgründen in einem Zuge unter Vollsperrung erfolgen und ist daher in den Sommerferien 2023 auszuführen.
Ein halbseitiger Ausbau ist aus Arbeitsschutzgründen heutzutage nicht mehr möglich. Die Auflagen zu Restfahrbahnbreiten aus der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr (RSA21) untersagen derartige Ausführungen. Zusätzlich müssen Arbeitsräume und Sicherheitsräume für die Straßenbauer zwischen dem vorbeifahrenden Verkehr und dem Baustellenbereich-Verkehr nach ASR A5.2, Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – bei Straßenbaustellen eingehalten werden.
Sowohl die Gemeinde Bokensdorf als auch der Landkreis Gifhorn haben ein großes Interesse an einer zügigen Realisierung der Baumaßnahme. Wir versuchen die verkehrlichen Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer größtmöglich zu minimieren. Dennoch kommt es zu Unannehmlichkeiten für die Anwohner, für die erneut um Verständnis gebeten wird.
Sandra Wagner, Gemeinde Bokensdorf