Die Gemeinde Bokensdorf ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite bokensdorf.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird derzeit überarbeitet. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung:
Einzelne PDF-Dateien aus dem Archiv sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Später eingestellte PDF-Dateien werden optimiert hochgeladen. Aufgrund großer Archiv-Bestände ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Dezember 2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns die Internetseite fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, bitten wir sie uns zu kontaktieren. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511 120 4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de