Stein-, Kies- und Schotterflächen

Liebe Bokensdorferinnen, liebe Bokensdorfer,
Stein-, Kies- und Schotterflächen auf nicht überbauten Grundstücksbereichen verstoßen gegen § 9 Abs. 2 der niedersächsischen Bauordnung. Dieser Paragraf besagt, dass nicht überbaute Grundstücksbereiche Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Diese zulässige Nutzung betrifft Zufahrten und Zugänge, sofern sie nicht überhandnehmen. Wir müssen leider feststellen, dass immer mehr Nachbar*innen sich dem traurigen Trend der Beschotterung angeschlossen haben.

Stein-, Kies- und Schotterflächen sind im Hinblick auf unsere Natur bedenklich. Vögel, Insekten und Kleintiere finden in ihnen keine Nahrung. Sie verlieren mit ihnen ihren natürlichen Lebensraum. Im Sommer speichern Schottergärten kein Wasser und heizen sich auf. Staub aus der Luft wird nicht mehr gebunden, mit der Folge, dass Stickstoffdioxid sich anreichert. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln verschlimmert die Situation zusätzlich. Durch Schotterflächen wird der Abfluss von Niederschlagswasser erschwert und füllt unnötig die Kanalisation. Die negativen Folgen der Aufbringung von Steinen und Schotter ergeben sich auch, wenn ein Vlies verlegt ist.

Stein-, Kies- und Schotterflächen widersprechen nicht nur der niedersächsischen Bauordnung, sie erhöhen auch die GRZ, da sie als versiegelte Flächen gelten. Versiegelte Flächen im Allgemeinen, (Terrassenflächen, Carports, Pools, etc.) lassen kein Niederschlagswasser eindringen und stoppen, ebenso wie Stein-, Kies- und Schotterflächen, natürliche Prozesse.

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird in Bebauungsplänen festgesetzt und gibt das Maß der zulässigen Bebauung eines Grundstückes an. Die Bokensdorfer Bebauungspläne mit der jeweils geltenden GRZ können online auf der Homepage der Samtgemeinde Boldecker Land eingesehen werden.

Die Gemeinde Bokensdorf möchte Ihrer Verantwortung für die Umwelt nachkommen und den Natur- und Artenschutz in unser aller Zuhause, erhalten und wiederherstellen.

In Absprache mit dem Bauamt Gifhorn möchten wir Ihnen ermöglichen, Ihre Grundstücke im Hinblick auf Schottergärten an die „Niedersächsische Bauordnung“ anzupassen und die GRZ gemäß dem jeweils gültigen Bebauungsplans (GRZ) (wieder-) herzustellen. Im Frühling 2023 wird das Bauamt Überschreitungen aus dem
Bebauungsplan und Zuwiderhandlung aus der niedersächsischen Bauordnung offiziell ermitteln und gegebenenfalls den rechtskonformen Zustand einfordern. Wir hoffen sehr, dass es dazu nicht kommen muss und wir mit diesem Schreiben an einen fairen Umgang mit der Natur erinnern können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße,
Jennifer Georg
Bürgermeisterin